Was ist ein Verbrechen? Wann ist es perfekt? Wer begeht es – wie und warum? Gibt es das perfekte Verbrechen überhaupt? Viele Fragen, und wir werden diesen KTR Maxi-Artikel nicht beenden, ohne darauf eine Antwort gegeben zu haben. Genau genommen, ist „eine“ Antwort zu wenig. Es geht nicht um Beliebigkeiten. Es geht um „die“ Antwort, die verstehen lässt, wie unglaublich dicht alle, die wir täglich Produktives leisten wollen, uns an einem unsichtbaren Abgrund entlang bewegen. In der Raumfahrt wie auch anderswo. Und das völlig unbeschwert, denn im Normalfall sehen wir ihn ja nicht. Wenn aber die Umstände dazu führen, dass wir ihn plötzlich sehen, droht er uns auch schon im nächsten Augenblick zu verschlingen. Dieser Abgrund, so viel sei hier schon verraten, ist das Tatwerkzeug des perfekten Verbrechens.
Eine kleine Warnung….,
…. bevor es weitergeht im Text. Die folgenden Ausführungen stammen nicht von einem Juristen, sind weder eine Aufforderung zu einer rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung noch eine Anschuldigung gegen eine oder mehrere bestimmte Personen. Sie haben nur den Zweck, aus ungewöhnlicher Perspektive den Blick auf Fundamentales zu lenken – das wir unter normalen Umständen nicht sehen können, weil wir immer wieder zum Wegsehen konditioniert werden. Das Anliegen dieses KTR-Maxi ist ernst gemeint, die Herleitung der Schlüsse und ihre Logik aber sollen vor allem auch durch Erheiterung erschüttern. Insofern ist das Folgende ein literarischer Versuch, die Forderung des (ursprünglich Horaz´schen) „prodesse et delectare“ der Aufklärung an die Rolle der Kunst einzulösen und so eine Brücke vom Heute rund 300 Jahre zurück in eine Zeit zu schlagen, als wir in mancherlei Hinsicht schon viel weiter waren.
Das ist es
Der deutsche Jurist definiert nach §12 StGB Verbrechen als „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind“. Es spielt also die Strafbewehrung eine entscheidende Rolle bei der Definition von Verbrechen. Straflosigkeit – und hier insbesondere die strukturelle Variante – wäre also ein wesentliches Merkmal für die Begünstigung von Verbrechen, die damit den Anschein gewinnen, „perfekt“ zu sein. Das würde also beispielsweise zutreffen auf die strukturelle Straflosigkeit in Mexiko, wo 98 Prozent aller Verbrechen erst gar nicht verfolgt werden. 98 Prozent aber sind nicht 100 Prozent, das ist eben nicht perfekt, aus Tätersicht eher einfach Dussel. Für das perfekte Verbrechen brauchen wir:
- 100 Prozent Straflosigkeit, garantiert durch
- eine Tat, die selbst N I C H T rechtswidrig ist, trotzdem aber im Ergebnis einem Verbrechen Vorschub leistet, weil es den Prozess hin zum Ergebnis einleitet,
- Die absolute Sicherheit, dass es unmöglich ist und bleibt, Schuld für ein Verbrechen und seine Folgen einer konkreten Person zuzuweisen.
Das ist es: das perfekte Verbrechen.
Tatbestände
Bevor wir uns auf die Suche nach Beispielen machen, definieren wir nur noch schnell die Leitplanken dieser Suche. Da es um Verbrechen geht, kommen alle Tatbestände in Frage, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt sind. Das sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
§ 80 StGB | Hochverrat | 10 Jahre Freiheitsstrafe |
§ 82 StGB | Hochverrat gegen ein Land | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 83 StGB | Vorbereitung eines hochverräterischen | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 94 StGB | Landesverrat | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 96 StGB | Landesverräterische Ausspähung | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 100 StGB | Friedensgefährdende Beziehungen | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 105 StGB | Nötigung von Verfassungsorganen | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 129a StGB | Bildung terroristischer Vereinigungen | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 146 StGB | Geldfälschung | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 154 StGB | Meineid | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 176a StGB | Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern | 1 Jahr oder 2 Jahre Freiheitsstrafe (je nach Tatvariante) |
§ 177 StGB | Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung | 1, 2, 3 oder 5 Jahre Freiheitsstrafe (je nach Tatvariante) |
§ 211 StGB | Mord | lebenslange Freiheitsstrafe |
§ 212 StGB | Totschlag | 5 Jahre Freiheitsstrafe |
§ 226 StGB | Schwere Körperverletzung | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 234 StGB | Menschenraub | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 239a StGB | Erpresserischer Menschenraub | 5 Jahre Freiheitsstrafe |
§ 244a StGB | Schwerer Bandendiebstahl | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 249 StGB | Raub | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 250 StGB | Schwerer Raub | 3 oder 5 Jahre Freiheitsstrafe (je nach Tatvariante) |
§ 252 StGB | Räuberischer Diebstahl | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 306 StGB | Brandstiftung | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
§ 308 StGB | Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion | 1 oder 2 Jahre Freiheitsstrafe (je nach Tatvariante) |
§ 316a StGB | Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer | 5 Jahre Freiheitsstrafe |
§ 316c StGB | Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr | 5 Jahre Freiheitsstrafe |
§ 339 | Rechtsbeugung | 1 Jahr Freiheitsstrafe |
(Quelle: https://www.anwalt.org/verbrechen/#Welche_Arten_von_Verbrechen_kennt_das_StGB)
Beispiele
Hier nun Beispiele für Absurditäten, die aber in Konsequenz dasselbe hervorbringen, wie es Verbrechen tun. Also stellen wir die These voran: Wenn eine per se als straffrei einzuordnende Handlungskette die gleichen Ergebnisse hat wie ein Verbrechen, dann hat sie pragmatisch bzw. vom Resultat her betrachtet ebenfalls die Qualität eines Verbrechens. Ein Verbrechen eben, welches ohne Verbrecher auskommt.
Beispiel 1:
Zur tatsächlichen Übernahme von Kosten für die Räumung eines zusammengetragenen Bergs von etwa 90.000 Tonnen Geröll, Schlamm und Erde nach der Flutkatastrophe im Ahrtal verlangt das Land von der regionalen Verwaltung eine Aufstellung der genauen Herkunft allen Materials. Da dies, wie es sich für eine Flutkatastrophe gehört, unordnungsgemäß von irgendwo angeschwemmt wurde, ist das unmöglich, und die Bezahlung der ausführenden Unternehmen unsicher. Ein Vergehen – Diebstahl, Betrug – oder doch schon Raub und damit ein Verbrechen?
Beispiel 2:
Laut ZWE-Studie (https://www.zew.de/das-zew/aktuelles/deutschland-ist-der-grosse-verlierer-im-standortwettbewerb) ist Deutschland in der Wettbewerbsfähigkeit auch aufgrund sinnloser Regulierungen um vier Plätze auf den 18. Rang von insgesamt 21 Industriestaaten abgerutscht. Da ein Angriff auf seine einzige, nämlich wirtschaftliche Wettbewerbs- und damit Überlebensfähigkeit dieses auf kleinstmöglicher Fläche extrem bevölkerungsreiche Land Deutschland direkt in seinem Bestand gefährdet, dürfte der Laie hier schon mal in Richtung Hochverrat spekulieren. Denn dieser Straftatbestand ist in Deutschland erfüllt, wenn es jemand unternimmt oder versucht, mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Der Joker in diesem Gedankenkonstrukt dürfte zwar das Wörtchen „jemand“ sein – und den gibt es ja nicht im perfekten, weil strukturellen Verbrechen. Aber helfen dürfte es wenigstens, um klarzumachen, wie weit entfernt von einer Bagatelle speziell in Deutschland alles ist, was Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.
Beispiel 3:
Ein privates Krankentransportunternehmen zeigt in einer Notlage Eigeninitiative und rückt nach einem Hubschrauberabsturz mit seinen Mitarbeitern aus, um Schwerverletzte zu bergen und notfallmedizinisch zu versorgen. Tage später trifft ein Bußgeldbescheid über 10.000 Euro Strafe ein. Der Grund: Ohne spezielle und vor dem Einsatz zu beantragende Genehmigung hätte das Unternehmen keine Notfallrettung durchführen dürfen. Die Wegnahme der 10.000 Euro erinnert nach gesundem Menschenverstand an den Straftatbestand des Raubes in einer der drei vom StGB vorgesehenen Varianten; noch interessanter aber wäre es zu untersuchen, ob durch das mit dieser Verhaltensweise angezeigte Generalverbot der medizinischen Notfallhilfe durch berufsqualifizierte Helfer ohne Stempel-Segen einer Behörde nicht gleichzusetzen ist mit der generellen Anstiftung/Aufforderung „des Systems“ zu schwerer Körperverletzung bis hin zum Totschlag jeweils durch Unterlassen. Auch wenn es ebenfalls hier keine konkreten Täter gibt. (https://www.stern.de/politik/deutschland/wahnsinn-buerokratie-wie-die-regelwut-unser-land-laehmt-3507050.html).
Wir sehen: Egal, welches Verbrechen am Ende der Kette ausgelöst wird: es bleibt garantiert straflos, es gründet auf eine Initial-Tat (durch einen „Verwaltungsakt“), die N I C H T strafbar ist, und Schuld für das Verbrechen ist keiner konkreten Person zuzuweisen. Wenn überhaupt, ist höchstens „das System“ schuld – und an dem ist wiederum auch niemand schuld, oder wer will das auch noch auseinanderfieseln – das perfekte Verbrechen also?
Von Nebelgranaten und Parallelwelten
Ja, fast, aber eines fehlt noch: Die Vernebelung der Wahrnehmung durch den normalen Menschenverstand, dass überhaupt etwas stattfindet, das ihm bei näherem Hinsehen wie ein Verbrechen erscheint. Diese Vernebelung gelingt perfekt mit der Errichtung von Schutzwällen um die parallele Welt der Bürokratie durch Vergewaltigung der Sprache; diese oszilliert dann von Sinnlosigkeit über Unverständlichkeit bis Albernheit.
Beispiele:
„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
„Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.“
(Bundesanstalt für Arbeit)
„Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.“
(Formular im Postgirodienst)
„Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.“
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)*
„Die Bruttoreproduktionsrate gibt an, ob der auf eine Frau entfallende Ertrag an Mädchengeburten bei unveränderter altersspezifischer Geburtenhäufigkeit ausreicht, um sich – bei Vernachlässigung ihrer Sterblichkeit – selbst zu reproduzieren.“
(Definition für Bevölkerungsstatistiken)
„Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
„Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.“
(Deutsches Lebensmittelbuch)
„Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäss den erhöhten Freibetrag abzuziehen.“
(Bundessteuerblatt)
„An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.“
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
„Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
(Quelle: https://www.guenter-pilger.de/laecherlich_2.htm)
(*) Kleine Anmerkung: An der Korrektur der voreiligen Schlussfolgerung des hessischen Lehrerverbandes, dass sich die Trennung nach Geschlechtern bei einem Personalrat bestehend aus nur einer Person erübrigt, wird in den weitverzweigten Tunnelsystemen des politischen Untergrunds so intensiv gearbeitet, dass wir zuversichtlich die Streichung dieser nun wirklich abenteuerlichen These aus den linguistischen Asservaten der Republik erwarten können.
Also: Die Beispiele – und es gäbe noch vielfach mehr zu zitieren – verdeutlichen die Vernebelungstaktik struktureller Verbrechen durch Vergewaltigung von Sprache. Das Ziel – niemals das einer Person, immer abstrakt das des „Systems“ – ist immer die Errichtung eines Schutzwalls um die eigenständig funktionierende Parallelwelt durch systematisches Erzeugen von Unverständnis, gelegentlich gepaart mit Heiterkeit. Beides schafft die Abschreckung, den Blick nicht auf die Abgründe dahinter zu lenken.
Das perfekte Verbrechen – es hat einen Namen: Bürokratie.
Sie, ja Sie alle, die Sie bis hier tapfer durchgehalten haben, bitten wir: Senden Sie uns Ihr Erlebnis oder Ihr Problem mit dem perfekten Verbrechen. Denn wie sein echtes Pendant in der diesseitigen Welt scheut es eines vor allem anderen: das Licht der Öffentlichkeit. kontakt@klartext-raumfahrt.de