EU Space Act: Europas Raumfahrt im legislativen Würgegriff der Brüsseler Bürokratie?

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Kommentar

Der Kampf der EU um die Lufthoheit über Europas Raumfahrtregeln wird vermutlich in wenigen Wochen in die zweite und möglicherweise letzte Phase gehen: Zeit für Klartext.

Offiziell beabsichtigt die Europäische Kommission mit ihrem Entwurf des EU Space Act eine gezielte Harmonisierung zentraler Anforderungen an die Sicherheit, Resilienz und Umweltnachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten und fordert für sich eine zentrale Rolle dabei über Genehmigungs- bzw. Autorisierungsanforderungen und Aufsichtsfunktionen.

Als Begründung wird u. a. auf eine durch parallele Koexistenz verschiedener nationaler Raumfahrtgesetze fragmentierte Rechtslage in den Mitgliedstaaten verwiesen, was grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert. Gleichzeitig adressiert der Vorschlag wachsende Cyber-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsrisiken im All – Risiken, für deren Handhabung die EU allein sich in der Rolle der zentralen Leitfunktion über die Geschicke Europas im All gewappnet sieht.

In Wirklichkeit ist der EU Space Act in der vorliegenden Stoßrichtung ein Wettbewerbsnachteil per Gesetz: Er verlagert Ressourcen vom Engineering zum Papierkrieg und trifft KMU überproportional. Zudem mangelt es dem Vorschlag der Brüsseler Spitzen an Proportionalität und Risikobasierung, wenn er alle Raumfahrtunternehmungen gleich behandelt, statt Pflichten nach Missions- und Systemrisiko sowie auch der Größe der betreffenden Unternehmen abzustufen. Wenn es denn die Regierungen der Mitgliedstaaten überhaupt für erforderlich halten, dass ihre nationalen Regelungen paneuropäisch auf einen Nenner gebracht werden, wird nur dann etwas Sinnvolles dabei herauskommen, wenn diese Prämissen gelten:

  • KMU und Startups zuerst: Proportionalität muss im Gesetzestext hart verankert werden: abgestufte Pflichten, vereinfachte Nachweise, Safe-Harbor-Standards, minimale Auditlast, Verbot der Wegdelegierung von Pflichten nach unten
  • Kein „Compliance-on-top“: Der EU Space Act darf nationale Regime nicht einfach überlagern und damit den Aufwand verdoppeln bis verdreifachen, sondern muss messbar ersetzen – sonst entsteht zusätzliche Bürokratie ohne Gewinn in der Sache, sondern nur zum Gewinnen weiterer Bürokraten
  • Keine Zertifizierungskeule: Ausschluss von Mehrfachzertifizierungen – EU/national/vertraglich/international – für denselben Gegenstand
  • Time-to-Market ist und bleibt nationale Standortpolitik: Genehmigungs- und Re-Zertifizierungslogik darf agile Entwicklungszyklen nicht abwürgen; sonst wandert insbesondere das NewSpace-Wachstum in nicht-europäische Jurisdiktionen ab.
  • Kein Krawall mit den USA als führender Raumfahrtnation, auf deren Kooperation Europas Länder und Unternehmen angewiesen sind.

Bis jetzt jedenfalls sind die Zweifel groß, dass diese EU-Kommission in der Lage ist, solche Prämissen umzusetzen – abgesehen davon, dass sie noch nicht handfest unter Beweis gestellt hat, dass sie überhaupt dazu willens ist. Beim letztgenannten Punkt jedenfalls hat sie schon mit dem ersten Entwurf ihres Gesetzes kläglich versagt und den Vereinigten Staaten in atemberaubender Selbstüberschätzung den Fehdehandschuh hingeworfen. Man sollte doch meinen, dass die heutige Throninhaberin des Brüsseler Elfenbeinturms als Deutsche schon in der Schule und spätestens im Crashkurs zur Qualifizierung als Verteidigungsministerin gelernt haben müsste, dass Zweifrontenkriege für den, der sie anzettelt, schnell eine missliche Angelegenheit werden – in diesem Falle nach innen gegen die Interessen der eigenen Mitglieder und nach außen gegen die USA – aber nein!   Und schon kommt die höflich wie bestimmt vorgebrachte Argumentation der Regierung der Vereinigten Staaten gegen die Blüten der Brüsseler „All“machtsträume mit bestechender Logik: die USA brauchen nur die Maßnahmen der EU gegen institutionelle und kommerzielle Exponenten der amerikanischen Raumfahrt zu spiegeln, und schon ist es vorbei mit den europäischen Chancen auf Teilhabe an den entscheidenden Märkten der Raumfahrt.

Denn nach wie vor spielt die Musik jenseits des Atlantiks: da passt die Mentalität, da ist das Risikokapital in mehr als ausreichender Masse, da sind die Kunden, da gibt´s die Tickets für den einzigen Linienflieger ins All mit der erforderlichen Startfrequenz und der erwiesenen Zuverlässigkeit. Den übrigens, wie Torsten Kriening von Spacewatch.global vom jüngsten Münchner Raumfahrtgipfel berichtet, die europäischen Institutionen gegenüber den neuen eigenen Launcherfirmen deutlich bevorzugen. Hier dagegen bleiben, zieht man dies alles ins Kalkül, nur Schall, Rauch, große Worte und noch größere Wechsel auf die Zukunft.

Worte übrigens, die – sollten sie Gesetz werden – einigen Unternehmen Europas großen Schaden zufügen werden. Auch darauf macht die amerikanische Kritik am European Space Act freundlich wie selbstlos aufmerksam. So will Brüssel z.B. für das Deorbiting von Satelliten aus LEO innerhalb der neu vorgeschriebenen Frist von 5 statt wie bisher 25 Jahren ausschließlich die Nutzung der treibstoffintensiven Bordantriebe verordnen. Damit macht die EU-Kommission zum einen den Betrieb von Satelliten unnötig teurer – schadet also allen – und zerstört zum anderen obendrein das laufende Geschäft der beiden mittelständischen Weltmarktführer aus Deutschland mit ihren jeweiligen intelligenten abgasfreien Innovationen für die schnelle und sichere Entsorgung von verbrauchten Satelliten. Marktgängige Technik z.T. auf TRL-9 Niveau, die fair und neidlos auch von der NASA Spitzenbewertungen bekommt. Wer solche Fehler zum schweren Nachteil der eigenen Industrie macht, verspielt jedes Vertrauen.

In a nutshell:

  • Der EU Space Act wird als „Harmonisierung“ verkauft, läuft in der Praxis aber auf ein zusätzliches EU-Compliance-Regime hinaus, das Genehmigung, Dokumentation, Audits und laufende Nachweise ausweitet.
  • Für KMU und Start-ups bedeutet das: mehr Fixkosten, mehr Bürokratie, längere Time-to-Market – und damit weniger Innovation, weniger Skalierung, weniger Investitionsattraktivität. Der Entwurf begünstigt strukturell die Großunternehmen, die Compliance nach unten „wegorganisieren“ können.
  • Außenpolitisch öffnet der EU Space Act eine transatlantische Konfliktfront: Die US-Regierung spricht bereits von „unacceptable regulatory burdens“. Wer US-Anbieter über EU-Marktzugangsvorgaben „erziehen“ will, riskiert Retorsion – zu Lasten europäischer Betreiber und Zulieferer, nicht zu Lasten der dominanten US-Akteure.
  • Politische Schlussfolgerung: Deutschland sollte im Rat auf eine grundlegende Kurskorrektur drängen: strikte Risikobasierung, echte KMU-Proportionalität, „once-only“-Nachweise und internationale Anschlussfähigkeit. Ohne diese Leitplanken droht ein Gesetz, das Europas NewSpace ausbremst und gleichzeitig einen Streit mit Washington provoziert – einen Streit, bei dem Europa nur verlieren kann.

Derzeit festzustellen bleibt leider nur, dass es im Moment tatsächlich so aussieht, als werde es so kommen, wie an dieser Stelle schon am 29. Oktober 2024 im ersten KTR-Kommentar zur Sache prognostiziert (https://klartext-raumfahrt.de/eu-weltraumgesetz-grosse-aufgaben-erfordern-groesste-rhetorik/). Die Brüsseler Spiegelfechtereien, befeuert von Takt-, Strategie- und Ahnungslosigkeit, haben an Peinlichkeit jedenfalls noch nicht verloren.

 

Ausgewählte Quellen: