Klartext Raumfahrt

Nihil fit sine causa

IRIS2: Antrag zum Valentinstag

©EUSPA, ©EU Agency for the Space Programme

Lebensabschnitts-PPP der EU-Kommission mit Wunschpartner SpaceRise auf der Zielgeraden

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet…“ – oder auch nur für erst einmal 12 Jahre: dazu wird Bretons DEFIS-Direktorin Ekaterina Kavvada ab Valentinstag 2024, also ab dem 14. Februar um spätestens 17.00 Uhr reichlich Stoff und Gelegenheit haben, denn der Abgabe des „Antrags“ in Form des besten und endgültigen Angebots durch das Wunschkonsortium SpaceRise zu diesem Termin steht derzeit nichts mehr im Wege.

Als Morgengabe erwartet die Kommission einen substantiellen Finanzbeitrag der Unternehmen, die sehr motiviert in diese Partnerschaft streben; das Projekt verspricht, ihre eigenen Investitionen in die für IRIS2 auch brauchbaren Konstellationen O3b und OneWeb vor ökonomischen Nachteilen und kleinen Niederlagen im Markt gegen Kuiper und Starlink zu bewahren und ihre Profitabilität durch die auf dem Präsentierteller dargereichte Kundschaft aus weitesten Regierungskreisen und über Europa hinaus noch zusätzlich zu vergolden. Denn die Abdeckung Afrikas ist dank später folgendem LEO-Element der Konstellation integrativer Teil von IRIS2. Für Betrieb und Dienste in Afrika erhält das Konsortium zusätzliche 150 Millionen Euro.  

Hauptsache „kommerziell“

Zudem schließt die Kommission nicht aus, dass weiteres Geld aufgewendet werden könnte, um zusätzliche Dienste für afrikanische Regierungen zu kaufen. Dabei handelt sich dann in der Begriffswelt der Kommission nicht mehr um einen „Hardgov-“, sondern um einen „Lightgov-“ oder „kommerziellen Dienst“. Was daran nun „kommerziell“ sein soll, wenn Steuergelder des einen aufgewendet werden, um sie einem anderen zu geben, damit der wiederum beim ersten shoppen kann, erschließt sich zugegebenermaßen dem unbedarften Betrachter nicht gleich und so manchem auch gar nicht. Dafür, so könnte man meinen, ist dieser Betrachter ja auch ein Unbedarfter. Allerdings regt sich auch in Insiderkreisen der Widerstand gegen die irreführende Werbung institutioneller Raumfahrtkreise mit einem Begriff von „kommerziell“, der bei Bedarf an rhetorisch einstreubaren Nettigkeiten auch mal ganz unbekümmert sein faktisches Gegenteil mit umfasst. Zumindest auf industriepolitischer Diskussionsebene der ESA kommt auf erfolgreiche deutsche Initiative derzeit zunehmend starker Widerstand auf gegen Tendenzen, den Kommerzialisierungsbegriff bis zur Unkenntlichkeit auszuhöhlen. Bis das dann in der EU ankommt, dauert es vielleicht noch etwas. Das gibt Gelegenheit, noch ein paar andere Begriffe durcheinander zu bringen.

Begriffsakrobatik

Zum Beispiel das Wort von der „Sicherung des Budgets“ der EU-Kommission für IRIS2. Ein Musterbeispiel sprachlicher Effizienz: drei Wörter, die jeweils das faktische Gegenteil von dem decken, was sie eigentlich bedeuten:

Erstens, seit mittlerweile zwei Jahren ist die Rede von „dem Budget für IRIS2“. Der bestimmte Artikel vor dem Wort „Budget“ leistet dabei seither der Verschleierung der Unbestimmtheit eben dieses Budgets Vorschub. Wieviel wird IRIS2 kosten? Es mangelt nicht an Vorschlägen – nur daran, dass es irgendjemand definitiv sagen kann.

Zweitens, „Sicherung“: wie lässt sich ein Budget „sichern“, wenn man es gar nicht kennt?

Drittens, was bedeutet überhaupt „Budget“? Viele Definitionen decken jeweils fein abgeteilte Detailbereiche ab, doch allen gemeinsam ist die unterliegende Bedeutung als „verfügbare Mittel“. Und genau das sind die 2,4 Milliarden der EU nicht, denn sie wurden eben nicht aus noch nicht allokierten Einnahmen „budgetiert“, sondern anderen Budgets entnommen – ein Verfahren, bei dem fast das Kunststück gelingt, den Euro zweimal auszugeben. Aber nur fast, denn es führt faktisch dazu, dass man die ursprünglich mit diesem Budget geplanten Ziele jetzt nur dann noch erreichen kann, wenn es diese erst gar nicht gegeben hat.

Doch es geht noch weiter: seitens der Kommission geht man nunmehr von einem ESA-Beitrag in Höhe von rund 900 Millionen Euro aus; das umgreift die Zusagen der Mitgliedsstaaten und die speziellen Mittel, die die ESA von der Kommission für IRIS2-Entwicklungen erhalten hat. Aus für gewöhnlich bestens informierter Quelle stammt die Angabe, bei dieser Finanzspritze handele es sich um rund 260 Millionen Euro. Das würde bedeuten, dass man von einer gesicherten ARTES-Finanzierung für IRIS2 in Höhe der im Zusammenhang mit den MK-Beschlüssen definierten rund 640 Millionen Euro ausgehen kann. Das aber genau kann man solange nicht, wie es dazu keine Klarheit z.B. aus den deutschen Haushaltsbeschlüssen gibt. Dort heißt es bis zur Stunde nur, man könne national wie ESA-seitig gemessen an den ursprünglichen Zielen (trotz Kürzungen) immer noch signifikante Beiträge leisten. Also alles andere als sicher – und daneben noch einmal der Klassiker: die 260 Millionen von der EU an die ESA sind nirgendwo als frische Mittel ausgewiesen. Bedeutet also: diese Summe ist Teil des bereits festgelegten EU-Budgets, das ESA-Etikett der rhetorische Versuch, auch hier den Euro zweimal auszugeben.

Eile mit Weile

Die Kommission gibt der Sache trotz aller demonstrativ in den letzten Jahren zur Schau gestellten Eile nun doch so viel Zeit, wie sie braucht. Denn der Beginn der IRIS2-Dienste bleibt für 2024 ohnehin terminiert. Dies soll durch die Übernahme des GovSatCom-Programms in den Service von IRIS2 gesichert werden, also jenes Programms, welches die militärischen (GEO-)Satellitenkapazitäten der EU-Länder, die über solche Anlagen verfügen, zusammenfasst und gemeinsam nutzt. Die Integration von LEO- und MEO-Konstellationen sowie von Elementen zur Quantenverschlüsselung der Kommunikation folgt später. Voraussetzung dafür ist, dass die nächste Kommission nach der Europawahl im Juni 2024 den Kurs hält und der Finanzrahmen für das Projekt um die Notwendigkeiten für die Zeit nach dem jetzigen, 2028 endenden siebenjährigen Budgetzeitplan aufgestockt werden wird. Wie sich diese Notwendigkeiten in Zahlen fassen lassen, ist derzeit so unbekannt wie — ja, wie eigentlich alles andere.

Bis auf eines:

Die „Formel 30 Prozent“

Rhetorik kennt ganze Reihen von Gesetzmäßigkeiten die, streng nach Gebrauchsanweisung angewendet, geradezu Wunder wirken. Wie beispielsweise das Gesetz der Wiederholung, demzufolge die lineare Steigerung von Takt und Tempo wiederholter Behauptungen bei der Zielgruppe zu exponentieller Zunahme der Akzeptanz ihrer Inhalte führt – und zwar ziemlich egal, welche Inhalte.

Die Kommission betont bei jeder sich bietenden Gelegenheit, dass sie gegenüber ihrem industriellen Wunschpartner felsenfest an der Forderung nach Einbeziehung von KMU und Startups in der Größenordnung von mindestens 30 Prozent des Auftragswertes von IRIS2 festhält. Dieser Auswahlprozess wird, so vermutet man in Brüssel, sich bis Ende des Jahres hinziehen können. An der Sache selbst ändere das nichts, schließlich gebe es die gesetzliche Verpflichtung zur Einlösung dieser 30-Prozent-Formel. Auch seien die Hintertürchen wie etwa die Beauftragung eigener kleiner Tochtergesellschaften oder die Reduktion der qualitativen Zulieferungen und NewSpace-Beiträge auf die Funktion von Lückenbüßerei geschlossen und verriegelt. Das stimmt tatsächlich. Nur, dass man die Hintertürchen gar nicht erst braucht, wenn man kommod und ungehindert zum Hauptportal hinaus schreiten kann. Hier ausnahmsweise der Originaltext der EU-Verfügung zu IRIS2 mit Gesetzeskraft:

Article 21

Subcontracting

  1. To encourage new entrants, start-ups and SMEs across the Union and their cross-border participation, and to offer the widest possible geographical coverage while protecting the Union’s autonomy, the contracting authority shall request that the tenderer subcontract part of the contract by competitive tendering at the appropriate levels of subcontracting to companies other than those which belong to the tenderer’s group.
  2. For contracts above EUR 10 million, the contracting authority shall ensure that at least 30 % of the value of the contract is subcontracted by competitive tendering at various levels of subcontracting to companies outside the group of the prime tenderer, in particular in order to enable the cross-border participation of SMEs in the space ecosystem.
  3. The tenderer shall provide reasons for not fulfilling a request made under paragraph 1 or for deviating from the percentage referred to in paragraph 2.
  4. The Commission shall inform the Programme committee referred to in Article 47 of the fulfilment of the objectives referred to in paragraphs 1 and 2 of this Article for contracts signed after 20 March 2023.

 

Quelle: Document 32023R0588, Regulation (EU) 2023/588 of the European Parliament and of the Council of 15 March 2023 establishing the Union Secure Connectivity Programme for the period 2023-2027

Und was heißt es? Die EU-Kommission soll vom projektführenden Konsortium die Einbeziehung von KMU und Startups aus ganz Europa mit Beteiligungsgröße von mindestens 30 Prozent verlangen, aber nur für Auftragslose mit einem Volumen oberhalb 10 Millionen Euro. Macht es das nicht, macht das auch nichts. Nur eine Begründung muss geliefert werden – für die gute Ordnung und die Akten, denn zwischen Kommission und Konsortium passt in dieser innigen Zweierbeziehung keine Sanktion – auch wenn gelegentlicher Beziehungskrach nicht ausgeschlossen werden kann. Die berühmten 30 Prozent sind also ein Mythos: weder geht es um 30 Prozent des Gesamtvolumens, noch darum, dass sie etwa unumgehbar vorgeschrieben sind, und schon gar nicht darum, dass ihre Nichtvergabe irgendwelche Konsequenzen jenseits von gewissen Stimmungsschwankungen in der Partnerschaft haben könnten.

Alles weitere regelt dann die Eintragung dieser Partnerschaft in die Annalen der EU am 31. März 2024.