Reklame am Himmel – (k)eine himmlische Idee

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Die amerikanische Gesellschaft für Astronomie (AAS) brachte auf ihrer 245. Tagung ein Thema auf, das womöglich noch viele Raumfahrtinstitutionen, -unternehmen und Politiker rund um den Globus beschäftigen wird. Die Hoffnung der Astronomen: es wird sie beschäftigen, bevor es zu spät ist. Die Rede ist von LEO-Konstellationen hunderter Satelliten, die einzig und allein zu dem Zweck gestartet werden könnten, am Himmel Lasershows mit Logos und Produktnamen zu Werbezwecken für Meistbietende zu inszenieren.

Dafür braucht es allerdings zwei: die Satellitenbetreiber und die kommerziellen Kunden. Was die Betreiber angeht, so zeigt sich an der Front schon einiges an zaghafter Bewegung. Ein Beispiel: Avant Space LLC. Das Unternehmen startete im April 2024 einen 3U-Cubesat als Testvorläufer einer ins Auge gefassten möglichen Konstellation von künftigen Reklamesatelliten mit dem einzigen Betriebszweck, möglichst auffällig Logos im Laserlicht am Himmel erstrahlen zu lassen. Der Test war nach Meinung von Experten zumindest technisch erfolgreich. Im Dunklen geblieben ist bisher, ob er auch geschäftlich einen Schritt nach vorne bedeutete.

Überzeugt von dem Geschäftsmodell zeigte sich schon 2019 mit StartRocket eine weitere Firma, die zwischen Kleinsatelliten Laminatsegel aufspannen wollten, um reflektiertes Sonnenlicht zur Entfaltung von Reklamewirkung für dort aufgebrachte Informationen zu bringen. Allerdings zog der Kunde damals nach einigem Hin und her zurück.

Wie es auch immer um die Attraktivität eines solchen Angebotes für potentielle Werbekunden steht: die AAS zeigt Entschlossenheit, es gar nicht so weit kommen zu lassen, dass man Entwicklungen mühsam wieder zurückdrehen muss. Sie prangert die mit solchen Projekten verbundenen Bedrohungen durch unnötigen Weltraumschrott, elektromagnetischen Strahlungen und Störungen des Funkverkehrs normalen Satellitenbetriebs und durch die Lichtverschmutzung des Himmels an.

Unter Hinweis auf die entsprechenden Artikel 1 und 9 des internationalen Weltraumvertrages „Outer Space Treaty“ weisen sie in ihrer Resolution auf den illegalen Charakter solcher Aktivitäten hin und heben lobend die Entscheidung der amerikanischen Institutionen hervor, für derartige Missionen keine Startgenehmigung von U.S.-Weltraumbahnhöfen zu vergeben. Allerdings: die genannten Firmen sind russischer Provenienz und in der Trägerfrage nicht auf amerikanische Startdienste angewiesen. Die AAS verlangt daher von der US-Delegation der Vereinten Nationen, einen weltweit wirksamen Bann in Kooperation mit allen Nationen in der UN zu erwirken.

 

 

Quellen u.a.: https://aas.org/about/governance/society-resolutions/space-advertising